Kaskoschaden: Abtretungsverbote sind unzulässig
Nach einer Gesetzesänderung (hier nachzulesen) im Herbst letzten Jahres muss die Abtretung der Ansprüche eines Kunden an die Werkstatt im Kaskofall nicht mehr von der Versicherung genehmigt werden.
Dies bedeutet, dass eine Werkstatt sich vom Kunden bei einem Kaskoschaden die Ansprüche abtreten und diese später ggf. gerichtlich gegen einen Versicherer einklagen kann. Dies gilt jedoch nur für Verträge von Kunden die bereits über entsprechende neue Versicherungsbedingungen (AKB) verfügen (seit Mai 2021 in der Versicherungswirtschaft verwendet).
Das seit vielen Jahren vom ZKF zur Verfügung gestellte und weit verbreitete Formular wurde ebenfalls angepasst und ist als Download erhältlich.
Informationen im Detail
- F+K Beitrag zu den neuen RKÜ-Formularen
- ZKF: Überarbeitetes RKÜ-Formular erhältlich
- Matthias Nickel: Neue Chancen bei Kaskoschäden