Wann ist ein Kunde ein HUK-Kunde?
Wird eine Service-Rechnung von einer HUK-Partnerwerkstatt fakturiert, erfolgt automatisch eine Überprüfung, um festzustellen, ob der Kunde ein HUK-Kunde oder ein Bestandskunde der Werkstatt ist. Diese Überprüfung wird erst durchgeführt, wenn es sich um einen HUK-Kunden handelt. Hierbei gilt die sogenannte 24-Monats-Frist. Das bedeutet im Detail:
- Wurde in den letzten 2 Jahren bereits ein HUK-Service-Auftrag (HSA) mit diesem Kunden fakturiert, handelt es sich um einen HUK-Kunden und der Vorgang wird nach Faktura an die HAG übertragen.
- Wurde in den letzten 2 Jahren ein normaler Service-Auftrag (SA) fakturiert, handelt es sich um einen Bestandskunden der Werkstatt. Dieser Vorgang wird nicht übertragen.
- In beiden Fällen wird durch C@risma keine Überprüfung mittels HUK-Webservice vorgenommen, ob es sich tatsächlich um einen HUK-Kunden handelt oder nicht. Damit wird der Schutz der Werkstattbestandskunden gewährleistet.
- Ein neuer Auftrag mit einem neuen Kunden wird grundsätzlich mittels HUK-Webservice überprüft, ob es sich um einen HUK-Kunden handelt. Falls das der Fall ist, wird der Vorgang nach Faktura an die HAG übertragen
Fazit: Wird ein HUK-Serviceauftrag fakturiert bleibt der Kunde für die nächsten 24 Monate ein HUK-Kunde. Wird eine Rechnung innerhalb dieser 2 Jahre geschrieben, verlängert sich dieser Zeitraum automatisch um weitere 24 Monate.
Betriebe, die kein HUK-Partnerbetrieb sind, sollten im C@risma unter Stammdaten → Werkstatt-Stammdaten sicherstellen, dass der Haken bei Partnerbetrieb der HUK nicht gesetzt ist.