Im Fall einer Beauftragung durch eine Versicherung erhält die Werkstatt i.d.R. eine TECHNISCHE REP.-FREIGABE (TRF) von der Versicherung zurück. Diese Freigabe erfolgt über die RKÜ-Funktion des AudaNet.
Die RKÜ-Seite enthält auch folgenden Abschnitt zur Haftungsfrage:
Wichtig zu wissen:
- Die Versicherung dokumentiert i.d.R. bei der Erteilung der Technischen Freigabe nicht die Haftung!
- Standardmäßig ist daher das Feld „Haftung nicht gefüllt oder nicht übermittelt“ ausgewählt. Dies spiegelt nicht die tatsächliche Haftungssituation wider, die durchaus bereits geklärt sein kann!