Dieses Szenario ist immer dann gegeben, wenn Umsatzsteueränderungen vom Gesetzgeber vorgegeben werden.
Beispiel: Ein Kunde holt erst im Januar 2021 ein repariertes Fahrzeug ab, welches aber bereits Ende Dezember 2020 fertig gestellt war. Es soll demnach auch ein Umsatzsteuersatz von lediglich 16% ausgewiesen werden.
Dieses Szenario erkennt C@risma, sobald ein Fertigstellungsdatum auf dem Reiter Allgemein eingetragen ist.
Dieses Datum wird als Zeitraum der Leistungserbringung interpretiert und zur Berechnung des Steuersatzes angeboten. Es erfolgt eine Abfrage, ob dieser Steuersatz in diesem Fall angewendet werden soll:
Eine Rechnung (auch mit dem Rechnungsdatum von Januar 2021) weißt dann einen Umsatzsteuersatz von 16% aus. Ein entsprechender Hinweis wie z.B.
„Das Datum der Fertigstellung entspricht dem Zeitraum der Leistungserbringung“
vermeidet unnötige Rückfragen vom Finanzamt und anderen Stellen.